DFV Pflegeversicherung | DP | Test und Vergleich 2017
Die Pflegeversicherung der DFV (Deutsche Familienversicherung) nennt sich "DFV Deutschland-Pflege", abgekürzt DP. Ursprünglich gab es die Pflegezusatzversicherung der DFV in 4 Varianten (Basis, Komfort, Premium, Exklusiv). Mittlerweile wurde der Tarif flexibel gestaltet und jetzt als DFV Pflege Flex bezeichnet. Die Highlights der DFV im Überblick:
- flexible Tarifkombination: hier können Sie den Tarif berechnen
- Beitragsfreistellung schon ab Pflegegrad 1
- volle Absicherung bei stationärer Pflege möglich
- keine Wartezeit
- Beitragsfrei bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
DFV FLEX - Pflegegrad 1-5
Pflegetagegeld | ambulante Pflege | |
Pflegegrad 1 |
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flexibel |
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Pflegegrad 2 |
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flexibel |
Pflegegrad 3 |
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flexibel |
Pflegegrad 4 |
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flexibel |
Pflegegrad 5 |
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flexibel |
stationäre Pflege | |
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flexibel |
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flexibel |
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flexibel |
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flexibel |
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flexibel |
DFV Pflegeversicherung - Leistungen im Tarif DFV Flex
Beitragsfreistellung im Pflegefall | Beitragsfrei ab Pflegegrad 1 Der Versicherungsnehmer ist von der Beitragszahlung befreit, sobald eine Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt. |
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Einmalzahlungen | optional, kann eingeschlossen werden. Im Tarif DFV Flex lässt sich optional auch eine Einmalzahlung einbinden. |
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Wartezeitverzicht | Ja, keine anfängliche Wartezeit Für die Leistungspflicht der Pflegezusatzversicherung DFV Flex besteht keine anfängliche Wartezeit. |
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Einfacher Nachweis Pflegebedürftigkeit | Ja, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich am Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung | |
Häusliche Pflege durch Laien | Ja, auch Laienpflege versichert. Das Pflegetagegeld im DFV Flex wird unabhängig von der Durchführung der Pflege ausbezahlt. Es spielt also keine Rolle, ob die Pflege durch anerkanntes Fachpersonal oder durch "Laien" (z.B. osteuropäische Pflegekraft) erfolgt. |
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Dynamik ohne Gesundheitsprüfung | Ja, alle 3 Jahre erhalten Sie die Möglichkeit, die Leistung um 5% zu erhöhen Die Dynamik gilt nicht bei bestehender Pflegebedürftigkeit! Die Dynamisierung endet spätestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres, sofern der Versicherte nicht an den drei unmittelbar vorangegangenen dynamischen Erhöhungen teilgenommen hat. Die Deutsche Familienversicherung bietet im Tarif Flex optional alle 3 Jahre eine Erhöhung der Leistung um 5% an. Dabei wird keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt. Der Leistungsanpassung können Sie widersprechen. Widerspricht der Versicherungsnehmer der dynamischen Erhöhung drei mal direkt hintereinander, entfällt die Möglichkeit der Teilnahme an der Dynamik. Optional kann gegen ca. 10 bis 20% Mehrbeitrag eine Dynamisierung für den Leistungsfall vereinbart werden. Sofern vereinbart, erhöht die DFV die Leistungen nach Eintritt des Pflegefalles alle 3 Jahre um 10%w. |
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Leistung Europaweit | Ja, die Leistung gilt innerhalb von Europa und sogar weltweit. | |
Gesundheitsprüfung | mittel - schwer | |
Höchstaufnahmealter | 75 Jahre Höchstalter | |
DFV Pflegeversicherung AVB (pdf Download) | (956 kb) |
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DFV Pflegeversicherung Broschüre (pdf Download) | (375 kB) |
DFV Pflegeversicherung - Gesundheitsfragen
Hat die zu versichernde Person
eine Behinderung mit einem Grad von 50 oder mehr, jemals einen Antrag auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit gestellt, sind bei ihr stationäre Behand- lungen, Operationen oder Rehamaßnahmen vorgesehen oder angeraten oder besteht bei ihr eine Schwangerschaft
oder
bestand bei der zu versichernden Person in den letzten fünf Jahren eine der nachfolgenden Erkrankungen oder deren Folgen:
- Erkrankungen des Nerven-Systems, der Psyche, des Gehirns, der Netzhaut oder des Sehnervs:
Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Aneurysma, Apallisches Syndrom, Autismus, Chorea Huntington, Creutzfeldt-Jakob, Demenz, Epilepsie, Gehirnblutung, Kinderlähmung, Koma, Läh- mungen, Makuladegeneration, Multiple Sklerose, Netzhautablösung sowie Schädigungen des Sehnervs, Neuropathie, Parkinson, Pick-Krankheit, Psychose, Neurose, Schizophrenie, Manie, Depres- sion, Querschnittlähmung, Rückenmarkkrankheiten, Schädel-Hirn-Trauma, Schädigung oder Erkrankung des Gehirns oder des Nervensystems, Schlaganfall, Subarachnoidalblutung, Suchterkran- kungen, zerebrale Durchblutungsstörungen, zerebrovaskuläre Erkrankungen
- Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder Stoffwechselerkrankungen:
Aortenaneurysma, Aorteninsuffizienz, arterielle Verschlusskrankheit, Bypass, Arterienverkalkung, Embolien, Hämophilie (Bluterkrankheit), Herzerkrankungen, Herzinfarkt, Diabetes mellitus (Zucker), Sichelzellenanämie, Hämolytische Anämie
- Erkrankungen der inneren Organe oder HIV-Infektion:
Asthma bronchiale, Erkrankungen und Funktionsstörungen der Lunge, HIV-Infektion, Immundefekte, Mukoviszidose, Organ- oder Gewebetransplantation, Sarkoidose, Lebererkrankungen, Hepatitis B oder C, Nierenerkrankungen, Nierenfunktionsstörungen, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
- Erkrankungen der Knochen, der Gelenke oder des Bewegungsapparates:
Arm- und Beinamputationen, Morbus Bechterew, Osteoporose, Polyarthritis, rheumatische Erkrankungen, sklerotische Erkrankungen, subdurale Hämatome
- Tumorerkrankungen:
Gutartige Tumore des Gehirns, bösartige Tumoren, Krebserkrankungen des Blut- oder Lymphsystems?
Ist die zu versichernde Person 65 Jahre oder älter, beantworten Sie noch folgende Zusatzfrage:
Trägt die zu versichernde Person Körperersatzstücke, Prothesen, Gefäßstützen (z.B. Stent) oder einen Herzschrittmacher oder benötigt sie Hilfe bei den Verrichtungen des täglichen Lebens (Hilfestellung oder Hilfsmittel beim An- und Ausziehen, Essen, Gehen oder Treppensteigen, wie z. B. Gehhilfen, Unterarmstützen, Treppenlift, Rollator oder Rollstuhl)?
Bewertung der Gesundheitsfragen der Deutschen Familienversicherung
Pflegeversicherung Experten bewertet die Gesundheitsfragen und Annahmerichtlinien der DFV als mittel bis schwer.
1. Positiv - geschlossene Antragsfragen
Zunächst ist positiv anzumerken, dass die Fragestellung im Antrag der DFV Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen ist und dort klar definierte Krankheitsdiagnosen und Umstände abgefragt werden.
2. Sehr umfangreiche und ausführliche Fragestellung mit vielen Sachverhalten
Auf der anderen Seite ist die Fragestellung im DFV Antrag sehr umfangreich und es werden teilweise Sachverhalte abgefragt, wo man sich fragen muss, ob die für die Bewertung des Pflegerisikos wirklich besonders relevant sind, z.B. ob eine Frau momentan schwanger ist oder ob eine Operation angeraten ist.
Wer eine der Erkrankungen hat, die im Antrag der DFV aufgeführt sind, wird bei der Antragstellung abgelehnt - die genannten schweren Erkrankungen sind allesamt Ablehnungsdiagnosen. Wer Erkrankungen hat, die hier bei der DFV nicht aufgeführt sind - beispielsweise Arthrose - kann die Pflegeversicherung der DFV abschließen. Wer z.B. an einer normalen Asthma-Erkrankung leidet, kann sich z.B. bei der DFV nicht versichern, da Asthma Bronchiale als Ablehnungsdiagnose definiert ist. Auf der anderen Seite wird z.B. Arthrose nicht abgefragt, was z.B. durchaus als relevantes Pflegerisiko eingestuft werden könnte, wenn z.B. stark ausgeprägte Hüft- oder Kniearthrose vorliegt.
Tipp: rufen Sie uns an unter 08142 - 651 39 28 - Sie erhalten von uns eine unverbindliche Voreinschätzung zur Gesundheitsprüfung - in vielen Fällen können wir gute Alternativen aufzeigen, wenn der gewünschte Anbieter nicht möglich ist.
DFV Flex - Informationen & Wissenswertes
Viele Menschen möchten Ihren Kindern im Alter nicht zur Last fallen und überlegen aus diesem Grund, eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus, um die in der Praxis anfallenden Pflegekosten zu decken. Die DeutschlandPflege der DFV (Deutsche Familienversicherung) bietet eine hochwertige Absicherung für den Pflegefall. Gerade die stationäre Pflege lässt sich optimal absichern - bereits ab Pflegegrad 1 erfolgt die Auszahlung der vollen Leistungen.
Highlights DFV DeutschlandPflege FLEX:
- volle Leistung bei stationärer Pflege ab PG 1
- keine Wartezeit
- beitragsfrei ab PG 1
- Befreiung von der Beitragszahlung bei Arbeitslosigkeit
Die Deutsche Familienversicherung bietet mit dem Tarif DFV Flex eine qualitativ hochwertige Absicherung für den Pflegefall. Die Leistungen sind vollkommen flexibel - der Versicherte kann sich seine Wunschkonstellation zusammenstellen.
Tipp: berechnen Sie jetzt Ihre Wunschkonstellation für die DFV Flex
In 2017 wurde der Tarif DFV Flex von Stiftung Warentest mit der Note 1,6 bewertet. Von Ökotest gibt es derzeit noch keinen Test für den Tarif DFV Flex. Infos zum letzten Test von Finanztest finden Sie hier: Pflegeversicherung Test
Vor kurzem wurde auch ein erster Pflege Test von Focus Money veröffentlicht - in diesem belegte die Deutsche Familienversicherung neben Allianz, DKV und der Württembergischen mit "hervorragend" den top Rang.
Die Bedingungen der DFV sind durchweg als gut zu bezeichnen. Es besteht keine anfängliche Wartezeit und die Beitragszahlung fällt bereits mit Pflegegrad 1 weg. Auf das ordentliche Kündigungsrecht wird natürlich verzichtet. Bei stationärem Aufenthalt und Leistungsfällen, die auf Suchterkrankungen beruhen besteht kein Leistungsausschluss. Die Dynamisierung ist mit 5% alle 3 Jahre nicht besonders hoch und endet zudem mit dem 60. Lebensjahr und bei Eintritt eines Leistungsfalles. Über das 60. Lebensjahr kann nur derjenige an einer Dynamisierung teilnehmen, der mindestens an den 3 vorangegangenen Erhöhungen teilgenommen hat. Eine Dynamik für den Leistungsfall ist bei der DFV optional gegen Zusatzbeitrag versicherbar.
Tipp: die DFV Flex bietet standardmäßig auch diverse Assistance-Leistungen zur Pflege mit an, zum Beispiel Unterstützung bei der Vermittlung eines Pflegeplatzes oder einer Haushaltshilfe, Fahrdienste, 24-Stunden-Notdienst, Bezug von Hilfsmitteln und Pflege-Artikeln zu Sonderkonditionen. Zudem stellt die DFV den Versicherten bei Nachweis über eine Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorübergehend von der Beitragszahlung frei (auch ohne Vorliegen von Pflegebedürfigkeit).