Private Pflegeversicherungen - Stationäre Leistungen
2017-02-11 16:01
Knapp ein Drittel aller Pflegebedürftigen wird stationär gepflegt - manch einer sorgt sich um die hohen Kosten einer stationären Unterbringung. Oftmals ist die Rede von monatlichen Pflegeheimkosten in Höhe von 4.000, 5.000 Euro oder sogar noch mehr. Wir möchten uns im folgenden der Frage widmen, worauf es bei der privaten Pflegezusatzversicherung in Sachen stationäre Pflege ankommt - worauf muss man achten? Welche Leistungshöhe und welche Leistungsverteilung ist sinnvoll?
Das wichtigste in Kürze vorab: Achten Sie darauf, dass die private Pflegezusatzversicherung bei stationärer Pflege nicht von Pflegegrad 1 nach 5 "staffelt", sondern ab Pflegegrad 2 sollte optimalerweise schon 100% des Pflegetagegeldes geleistet werden.
Pflegeversicherung: wichtige Änderung in der stationären Pflege - der sogenannte „EEE“
Zunächst einmal der Hinweis auf eine sehr wichtige Änderung in der gesetzlichen Pflegeversicherung zum Jahresanfang 2017. Fast jeder hat mittlerweile mitbekommen, dass es zum 1. Januar 2017 eine weitreichende Reform bei der gesetzlichen Pflege gab - aus Pflegestufen wurden Pflegegrade, die Definition des Pflegebegriffes wurde geändert und die Leistungen angepasst. Was die wenigsten bislang mitbekommen haben ist die Einführung des sogenannten „EEE“ - das ist die Abkürzung für den „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ - was bedeutet das? Und was sind die konkreten Folgen?
„Früher“, also vor der Pflegereform 2017, haben stationäre Pflegeheime den pflegebedingten Eigenanteil abhängig von der Pflegestufe kalkuliert - höhere Pflegestufe bedeutet gleichzeitig auch einen höheren Aufwand bei der Pflege. Naheliegend, dass stationäre Pflegeeinrichtungen für Personen in einer höheren Pflegestufe einen höheren Eigenanteil kalkuliert haben. Die gesetzliche Leistung in den höheren Pflegestufen war zwar ebenfalls höher kalkuliert wie in den unteren Pflegestufen - jedoch konnte dadurch in der Vergangenheit der höhere Eigenanteil in aller Regel nicht voll kompensiert werden. Die Folge: mit der höheren Pflegestufe musste der Pflegebedürftige automatisch unterm Strich mehr für seinen Pflegeheimplatz bezahlen wie mit niedriger Stufe.
In der Praxis führte das u.a. dazu, dass Menschen, die z.B. mit Pflegestufe I oder II eingestuft waren, kein Interesse daran hatten, höher eingestuft zu werden, sofern sie bereits in stationärer Pflege waren, denn das hätte ja mehr Zuzahlung bedeutet. Die Pflegeeinrichtungen ihrerseits waren natürlich schon an einer Höherstufung interessiert, bedeutete es mehr Geld fürs Pflegeheim.
Die Politik hat diese Problematik nun „gelöst“, indem der sogenannte „EEE“ eingeführt wurde, ein „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ - Stationäre Pflegeeinrichtungen müssen künftig für alle Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 2 bis 5 eine einheitliche Eigenbeteiligung kalkulieren, eine Art Durchschnittswert wo die gesetzlichen Leistungen bereits in Abzug gebracht worden sind. Menschen in einer hohen Pflegestufe bzw. einem hohen Pflegegrad werden dadurch etwas entlastet - für Menschen in den niedrigeren Pflegestufen bzw. Pflegegraden ergeben sich dadurch künftig höhere Zuzahlungen. Allerdings muss nun niemand mehr Angst haben, dass er durch eine Höherstufung finanziell schlechter gestellt wird.
Je nach Region und Qualität des Pflegeheimes liegt der EEE einer Pflegeeinrichtung in den Pflegegraden 2 bis 5 im Schnitt bei rund 2.000 Euro monatlich - in günstigeren Regionen (z.B. Dresden, Leipzig) eher bei 1.500 Euro, in teuren Regionen (z.B. Frankfurt, Köln, Düsseldorf) eher bei ca. 2.500 Euro. Sie können sich einen guten Überblick über die Kosten stationärer Pflege in Ihrer Region verschaffen, wenn Sie den AOK Pflegeheimnavigator nutzen - siehe Beispiel Frankfurt:
Bei Pflegegrad 1 liegt der monatliche Eigenanteil in aller Regel noch etwas höher wie bei Pflegegrad 2 bis 5 - wobei stationäre Unterbringung bei Pflegegrad 1 eher eine Ausnahme darstellen dürfte, da Menschen im Pflegegrad 1 noch nicht besonders „schwer“ pflegebedürftig sind.
Auswirkungen des EEE auf private Pflegeversicherungen
Welche Auswirkungen hat diese gesetzliche Änderung nun auf private Pflegezusatztarife? War es in der Vergangenheit durchaus sinnvoll und nachvollziehbar, wenn eine Private Pflegezusatzversicherung die Leistung von Pflegestufe I nach Pflegestufe III in der Höhe „gestaffelt“ hat (z.B. PS I = 30%, PS II = 60%, PS III = 100%), so macht das heute nach der Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung nur wenig Sinn. Doch es gibt noch einige Pflegeversicherungen, wo eine solche Abstufung auch bei stationärer Pflege vorgesehen ist.
Beispielsweise der Tarif Hanse Merkur PA. Die Leistung bei der Hanse Merkur ist folgendermaßen gestaffelt:
Wer die obigen Ausführungen zum EEE aufmerksam gelesen hat, erkennt schnell, dass diese Verteilung nicht unbedingt bedarfsgerecht ist. Wer nur die ambulante Pflege absichern möchte, der kann natürlich nach wie vor eine solche Pflegezusatzversicherung abschließen. Doch jeder, der auch das Thema stationäre Pflege sinnvoll absichern möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass seine Private Pflegeversicherung zumindest ab Pflegegrad 2 jeweils 100% Leistung bietet. Dieses Kriterium erfüllen momentan beispielsweise die folgenden Pflegetagegeldversicherungen.
Pflegetagegeldversicherung mit 100% Stationär-Leistung ab Pflegegrad 2
- Allianz PZTBest
- Württembergische PTPU
- UKV PflegePRIVAT Premium Plus
- DKV PTG
Pflegetagegeldversicherung: Leistungshöhe bei stationärer Pflege
Die benötigte Leistungshöhe bei stationärer Pflege ist individuell anzupassen. Zum einen sollten Sie ermitteln, ob Sie in einer günstigen, durchschnittlichen oder teuren Region in Deutschland leben. Als Faustregel können Sie ungefähr folgende Eigenanteile bei der stationären Heimpflege zugrunde legen:
- günstige Region (z.B. Leipzig, Dresden) = ca. 1.500 Euro
- durchschnittliche Regionen (z.B. Berlin, München) = ca. 2.000 Euro
- teure Region (Köln, Düsseldorf, Frankfurt) = ca. 2.500 Euro
Bei diesem Eigenanteil ist die gesetzliche Leistung bereits berücksichtigt!!! Die Werte können natürlich auch in den angegebenen Regionen noch nach oben oder unten abweichen - letztlich unterscheidet sich natürlich auch die Qualität der Unterbringungen (einfach, durchschnittlich, luxuriös) - wenn Sie z.B. einen besonders hochwertigen Standard absichern möchten, rechnen Sie auf diese Durchschnittswerte noch mal rund 500 Euro auf.
Abziehen können Sie hingegen noch die mögliche Eigenleistung, z.B. aus Rente oder sonstigem Einkommen / Vermögen. Beziehen Sie später beispielsweise etwa 1.300 Euro Rente netto, wäre es vertretbar, von diesen Summen noch mal rund 1.000 Euro abzuziehen (ein paar hundert Euro sollten Sie Puffer einrechnen - auch wenn man in einem Pflegeheim lebt, möchte man sich möglicherweise die eine oder andere Ausgabe leisten können).
Die Rente reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den vollen Eigenanteil selbst zu decken - wer seine Kinder absichern möchte, sollte rechtzeitig über den Abschluss einer privaten Pflegevorsorge nachdenken.
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